Allgemeine Geschäftsbedingungen
Buchung von Semi-Privatflügen und Privat-Charterflügen
Stand 01.01.2026
1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Vermittlung von einzelnen Sitzplätzen auf Semi-Privatflügen und von Privat-Charterflügen durch Travelcoup Schweiz AG, Bahnhofstrasse 8, CH-6055 Alpnach, Schweiz, UID CHE-229.124.380 (nachfolgend „Travelcoup“). Kontakt: contact@travelcoup.com.
Ein Semi-Privatflug ist die Buchung einzelner Sitzplätze auf einem angebotenen Flug. Bei einem Privat-Charterflug wird ein Flugzeug für einen individuell vereinbarten Flug oder eine vereinbarte Flugfolge gebucht. Empty-Leg-Angebote können als Sitzplatz- oder Charterbuchung angeboten werden; die Buchungsbestätigung bezeichnet die jeweilige Buchungsart.
Diese Bedingungen betreffen Flugbuchungen. Für Pauschalreisen, Kombinationen mit Hotels oder anderen Reiseleistungen, Flugpakete, Mitgliedschaften und sonstige Produkte gelten gesonderte Bedingungen, soweit solche Produkte angeboten werden. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben in jedem Fall unberührt.
2 Rolle von Travelcoup und ausführendes Luftfahrtunternehmen
Travelcoup ist selbst kein ausführendes Luftfahrtunternehmen. Travelcoup vermittelt Flugleistungen bei zugelassenen Luftfahrtunternehmen oder kauft Charterleistungen bei solchen Unternehmen ein und bietet sie im eigenen Namen an. Die Buchungsunterlagen weisen vor Vertragsschluss eindeutig aus, in welcher Rolle Travelcoup handelt und wer Vertragspartner des Kunden für die Flugleistung ist. Das ausführende Luftfahrtunternehmen wird gesondert bezeichnet; es verfügt über die erforderlichen Betriebsgenehmigungen und trägt die operative Verantwortung für Flugbetrieb, Sicherheit, Besatzung und Durchführung des Fluges.
Handelt Travelcoup ausdrücklich als Vermittler im Namen des bezeichneten Luftfahrtunternehmens, kommt der Beförderungsvertrag mit diesem Unternehmen zustande. Verkauft Travelcoup die Flugleistung im eigenen Namen, ist Travelcoup Vertragspartner für die von Travelcoup zugesagten Leistungen. Eine nach dem anwendbaren Recht bestehende Stellung als vertraglicher Luftfrachtführer und damit verbundene Pflichten bleiben unberührt. Der Einkauf oder die Durchführung durch einen Operator verlagert solche eigenen Pflichten nicht automatisch auf diesen.
Travelcoup unterstützt bei Buchung, Zahlung, Kommunikation, Ersatzsuche und Anspruchsabwicklung. Die Zahlungsabwicklung allein bestimmt nicht, wer Vertragspartner für die Flugleistung ist. Travelcoup bleibt für seine eigenen Vermittlungs- oder Vertragspflichten verantwortlich. Eine über die zwingenden gesetzlichen und ausdrücklich vereinbarten Pflichten hinausgehende Garantie für die Durchführung des Fluges oder einen kostenlosen Ersatz-Privatjet wird nicht übernommen.
Die für die Buchung geltenden Tarifregeln und die Beförderungsbedingungen des Luftfahrtunternehmens werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht. Individuell vereinbarte Regelungen gehen vor. Für Kundenstornierungen gelten bei Semi-Privatflügen die gebuchten Tarifregeln und bei Charterflügen Ziffer 6, sofern vor Vertragsschluss keine ausdrücklich bezeichnete abweichende Regelung vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Rechte können durch keine dieser Bedingungen eingeschränkt werden.
3 Buchung und Vertragsschluss
Die Darstellung von Flügen und Preisen ist eine Einladung zur Buchungsanfrage, soweit ein Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird. Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die Buchung kommt mit der ausdrücklichen Annahme in einer Buchungsbestätigung durch den in den Buchungsunterlagen bezeichneten Vertragspartner zustande. Travelcoup kann hierbei im eigenen Namen oder als bevollmächtigter Vermittler im Namen des Luftfahrtunternehmens handeln. Eine automatische Eingangsbestätigung oder eine blosse Zahlungsautorisierung ist noch keine Annahme.
Bei Charterflügen kann der Vertrag auch durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Chartervertrags zustande kommen. Eine unverbindliche Anfrage löst keine Stornogebühr aus.
Der Kunde prüft Namen, Reisedaten, Flughäfen und weitere Buchungsangaben und meldet Fehler unverzüglich. Wer für andere Personen bucht, stellt die erforderliche Berechtigung sicher und übermittelt ihnen die einschlägigen Reiseinformationen und Bedingungen.
4 Preise und Zahlung
Bei Semi-Privatflügen gilt der Preis pro Sitzplatz; bei Charterflügen der vereinbarte Charterpreis. Die vor Vertragsschluss ausgewiesenen Preise enthalten die bezeichneten Leistungen sowie die zu diesem Zeitpunkt berechenbaren obligatorischen Steuern und Gebühren. Optionale Leistungen und deren Preise werden gesondert angegeben.
Bei Charterflügen werden insbesondere Flugstrecke, Flugzeugkategorie, Passagierzahl, eingeschlossene Positionierungsflüge, Catering und sonstige Leistungen im Angebot festgelegt. Nicht im Preis enthaltene Zusatzleistungen sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung kostenpflichtig. Gesetzlich geschuldete Leistungen dürfen nicht als kostenpflichtige Zusatzleistung behandelt werden.
Enteisung und Anti-Icing, besondere Cateringwünsche, SATCOM- oder Internetnutzung, zusätzliche Crew, vom Kunden gewünschte Transfers und besondere Abfertigungsleistungen werden nur dann gesondert berechnet, wenn die betreffenden Kostenpositionen und deren Preis oder Berechnungsgrundlage vor Vertragsschluss bzw. vor der Zusatzbestellung transparent vereinbart wurden. Variable Enteisungskosten können zum nachgewiesenen tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden, sofern diese Berechnungsweise vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Eine Sicherheitsentscheidung der Besatzung begründet für sich allein keine zusätzliche Zahlungspflicht.
Es gelten die bei der Buchung ausgewiesenen Zahlungsfristen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Gesamtpreis mit Vertragsschluss fällig. Bei ausbleibender Zahlung kann nach erfolgloser angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückgetreten werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Hieraus folgende Ansprüche richten sich nach dem anwendbaren Recht; eine Kundenstornierung wird nicht allein durch Zahlungsverzug fingiert.
5 Änderungen und Stornierungen von Semi-Privatflügen
Die Möglichkeiten zur Umbuchung, Stornierung, Erstattung, Namensänderung und zur Behandlung eines Nichterscheinens richten sich ausschliesslich nach den vor der Buchung angezeigten und mit der Buchungsbestätigung übermittelten Regeln des gebuchten Tarifs. Eine allgemeine kostenlose Stornierung oder eine automatische Gutschrift wird nicht zugesagt.
Ist der gebuchte Tarif nicht erstattbar, besteht bei einer freiwilligen Stornierung oder einem Nichterscheinen grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des tariflichen Flugpreises. Erstattungsfähige, nicht angefallene Steuern und Gebühren sowie sonstige zwingende gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt. Eine Umbuchung kann eine Tarifdifferenz und eine zuvor ausgewiesene Umbuchungsgebühr auslösen.
Die Regeln dieser Ziffer betreffen nur vom Kunden veranlasste Änderungen oder Stornierungen. Bei Annullierung durch das Luftfahrtunternehmen oder sonstigen Flugunregelmässigkeiten gilt Ziffer 9 unabhängig von der Erstattbarkeit des Tarifs. Aus der Nichtnutzung eines Flugabschnitts folgt keine automatische Stornierung weiterer Abschnitte, sofern eine solche Folge nicht wirksam vereinbart wurde.
6 Stornierungen von Privat-Charterflügen
| Stornierung vor Abflug | Anteil am Charterpreis |
|---|---|
| Ab Vertragsschluss, mehr als 7 Tage | 25 % |
| 7 Tage oder weniger, mehr als 72 Stunden | 50 % |
| 72 Stunden oder weniger, mehr als 24 Stunden | 75 % |
| 24 Stunden oder weniger oder Nichterscheinen | 100 % |
Der Kunde kann eine bestätigte Charterbuchung vor Abflug in Textform, insbesondere per E-Mail an contact@travelcoup.com, stornieren. Massgeblich für die Stornostufe ist der Zugang der Erklärung bei Travelcoup. Eine gesonderte Bestätigung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Stornierung.
Sofern im Charterangebot vor Vertragsschluss nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten folgende Stornopauschalen:
Ein Tag entspricht 24 Stunden. Bezugspunkt ist die bestätigte Abflugzeit des stornierten Fluges. Wird eine als einheitliche Charterleistung gebuchte Flugfolge vollständig storniert, ist die Abflugzeit des ersten Fluges dieser Flugfolge massgeblich. Bei einer vereinbarten Teilstornierung wird nur der in den Buchungsunterlagen ausgewiesene Preis des stornierten Teils zugrunde gelegt. Fehlt eine solche Aufteilung, wird die Berechnungsgrundlage vor Annahme der Teilstornierung vereinbart; das Recht zur vollständigen Stornierung bleibt bestehen.
Die Stufen werden nicht addiert. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Ein nach Abrechnung verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet. Nicht angefallene, erstattungsfähige Steuern und Gebühren werden abgezogen; ersparte Aufwendungen und zumutbare anderweitige Verwertung werden berücksichtigt, soweit gesetzlich geboten. Eine doppelte Berechnung desselben Schadens oder derselben Kosten ist ausgeschlossen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. In diesem Fall entfällt oder vermindert sich der Anspruch entsprechend. Die Pauschalen gelten nur, soweit sie nach dem anwendbaren Recht zulässig sind.
Bei einem ausdrücklich als Empty-Leg-Charter bezeichneten Angebot beträgt die Stornopauschale ab verbindlichem Vertragsschluss 100 % des vereinbarten Preises, sofern dies vor der Buchung ausdrücklich ausgewiesen wurde. Die vorstehenden Regeln zur Anrechnung, zum Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens und zur Wahrung gesetzlicher Rechte gelten auch hierfür. Für einzelne Sitzplätze auf Empty Legs gelten die vorab ausgewiesenen Tarifregeln.
Gesondert auf Kundenwunsch gebuchte Leistungen Dritter, etwa Transfers, besondere Cateringbestellungen oder Concierge-Leistungen, können eigenen, vor der Bestellung mitgeteilten Stornobedingungen unterliegen. Bei einer Kundenstornierung werden nachweislich nicht erstattbare Kosten solcher separat bestellten Leistungen zusätzlich berechnet, soweit wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig. Bereits im Charterpreis bzw. in der Stornopauschale enthaltene Kosten werden nicht nochmals berechnet.
Diese Stornopauschalen gelten nicht, wenn das Luftfahrtunternehmen den Flug annulliert oder der Kunde aufgrund eines gesetzlichen Rücktritts- oder Erstattungsrechts vom Vertrag Abstand nimmt.
7 Änderungen von Privat-Charterflügen
Änderungen von Abflugzeit, Strecke, Flughäfen, Passagierzahl oder Flugzeugkategorie bedürfen einer Bestätigung und hängen von Verfügbarkeit und betrieblichen Möglichkeiten ab. Travelcoup informiert vor der Zustimmung des Kunden über anfallende Mehrkosten und etwaige Auswirkungen auf den Charterpreis. Die ursprüngliche Buchung bleibt bestehen, bis eine Änderung verbindlich vereinbart ist.
Flugplanung und Änderungswünsche müssen Slots, Verkehrsrechte, behördliche Genehmigungen, Flughafenöffnungszeiten sowie gesetzliche Crew-Dienst- und Ruhezeiten berücksichtigen. Ein Vorbehalt noch ausstehender Genehmigungen muss im Angebot klar bezeichnet werden. Die Folgen ihres Ausbleibens nach verbindlichem Vertragsschluss richten sich nach Ziffer 9 und dem anwendbaren Recht.
Eine vom Kunden gewünschte Verschiebung oder eine vom Kunden verursachte Verspätung kann zusätzliche Stand-, Handling-, Crew- oder Positionierungskosten auslösen. Solche Kosten werden nur auf Grundlage einer vorherigen Vereinbarung oder eines gesetzlichen Anspruchs berechnet. Eine angefragte Verschiebung wird erst mit Bestätigung wirksam; die Crew ist nicht verpflichtet, Dienstzeitgrenzen zu überschreiten oder Flüge ausserhalb zulässiger Betriebszeiten durchzuführen.
Kann eine gewünschte Änderung nicht umgesetzt werden, kann der Kunde die ursprüngliche Buchung nutzen oder nach Ziffer 6 stornieren. Bereits vereinbarte Änderungen lösen keine zusätzlichen Stornogebühren aus, sofern nicht ausdrücklich eine teilweise Stornierung vereinbart wurde.
8 Reiseunterlagen und rechtzeitiges Erscheinen
Die Passagiere müssen über die für ihre Reise erforderlichen gültigen Identitäts- und Reisedokumente, Visa und sonstigen Nachweise verfügen. Erforderliche Passagierdaten sind vollständig und innerhalb der in den Reiseunterlagen genannten Fristen zu übermitteln. Fehlen dort abweichende Angaben, sollen die Daten spätestens 24 Stunden vor Abflug vorliegen; bei kurzfristigen Buchungen unverzüglich.
Massgeblich sind die in den Reiseunterlagen genannten Melde- und Boardingzeiten sowie der bezeichnete Terminal oder Treffpunkt. Sofern nichts anderes bestätigt ist, müssen Passagiere spätestens 30 Minuten vor Abflug am angegebenen Treffpunkt erscheinen. Zusätzliche Kontrollen oder Anforderungen können eine frühere Ankunft erfordern.
Verspätete Ankunft, fehlende Dokumente oder unvollständige Angaben können zur Nichtbeförderung führen. Finanzielle Folgen richten sich nach den Tarifregeln bzw. Ziffer 6 und dem anwendbaren Recht, soweit der Kunde die Nichtbeförderung zu vertreten hat. Gesetzliche Ansprüche bei einer vom Luftfahrtunternehmen zu vertretenden Nichtbeförderung bleiben unberührt.
9 Flugänderungen und Annullierungen durch das Luftfahrtunternehmen
Flüge können aus Sicherheitsgründen, wegen Wetter, technischer Störungen einschliesslich Aircraft on Ground (AOG), behördlicher Massnahmen, Flughafenbeschränkungen oder sonstiger betrieblicher Hindernisse verspätet, geändert, umgeleitet oder annulliert werden. Die Entscheidung über die sichere Durchführung liegt beim ausführenden Luftfahrtunternehmen und der Besatzung. Travelcoup informiert den Kunden über bekannt gewordene wesentliche Änderungen unverzüglich.
Bei Ausfall oder einer erheblichen Änderung eines Semi-Privatfluges prüft Travelcoup gemeinsam mit dem verantwortlichen Luftfahrtunternehmen geeignete alternative Reisemöglichkeiten. Die anderweitige Beförderung kann auch mit einem Linienflug erfolgen; eine Beförderung ausschliesslich mit einem Privatjet oder in einer Semi-Privatkabine wird nicht zusätzlich garantiert. Massgeblich sind die anwendbaren gesetzlichen Anforderungen an vergleichbare Reisebedingungen. Die angebotene Alternative einschliesslich Fluggesellschaft, Flughäfen, Zeiten, Beförderungsklasse und etwaiger wesentlicher Leistungsunterschiede wird dem Kunden mitgeteilt. Das gesetzliche Wahlrecht zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung bleibt erhalten. Das verantwortliche Luftfahrtunternehmen hat eine nach der anwendbaren Fluggastrechteverordnung geschuldete anderweitige Beförderung ohne Aufpreis für den Kunden zu gewährleisten; gesetzliche Ansprüche wegen einer Herabstufung oder sonstiger Leistungsunterschiede bleiben unberührt.
Bei Annullierung durch das Luftfahrtunternehmen werden für die annullierte Leistung keine Kundenstornogebühren berechnet. Bestehende Ansprüche auf Erstattung, anderweitige Beförderung, Betreuung und gegebenenfalls Ausgleich oder Schadensersatz richten sich nach dem anwendbaren Recht, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, soweit diese anwendbar ist. Ein nicht erstattbarer Tarif schliesst solche Ansprüche nicht aus. Gutscheine ersetzen eine geschuldete Geldrückzahlung nur mit Zustimmung des Berechtigten.
Ansprüche und Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 richten sich grundsätzlich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, soweit die Verordnung anwendbar ist. Dies gilt auch, wenn die Buchung über Travelcoup erfolgt und zwischen Passagier und ausführendem Luftfahrtunternehmen kein unmittelbarer Vertrag besteht. Travelcoup unterstützt den Kunden bei der Kontaktaufnahme und Abwicklung. Eine solche Unterstützung begründet keine zusätzliche Übernahme der gesetzlichen Pflichten des Operators. Eigene vertragliche Pflichten von Travelcoup sowie zwingende Ansprüche gegen einen vertraglichen Luftfrachtführer oder Reiseveranstalter bleiben unberührt.
Kann ein bestätigter Privat-Charterflug nicht wie vereinbart durchgeführt werden, insbesondere aufgrund von AOG, Wetter, Flughafenbeschränkungen oder sonstigen betrieblichen Hindernissen, wird sich Travelcoup im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit und der rechtlich sowie betrieblich zulässigen Möglichkeiten um eine geeignete Ersatzlösung bemühen. Hierzu können ein anderes Flugzeug, ein anderes zugelassenes Luftfahrtunternehmen, eine geänderte Abflugzeit oder ein alternativer Flughafen gehören. Das Bemühen um Ersatz ist keine Garantie für dessen Verfügbarkeit oder erfolgreiche Durchführung.
Travelcoup legt dem Kunden die wesentlichen Merkmale der angebotenen Ersatzlösung und etwaige Mehrkosten vor deren verbindlicher Buchung offen. Mehrkosten eines freiwillig zusätzlich vereinbarten Ersatzcharters trägt der Kunde, soweit ihre Übernahme gesetzlich zulässig ist. Eine kostenpflichtige Ersatzlösung wird erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform verbindlich gebucht. Bereits geleistete Zahlungen sowie Erstattungen für die ausgefallene Leistung werden bei der Abrechnung berücksichtigt; eine doppelte Belastung für dieselbe Leistung erfolgt nicht.
Über zwingende gesetzliche Pflichten und ausdrücklich vereinbarte Leistungen hinaus besteht keine Verpflichtung von Travelcoup, einen Ersatz-Privatjet auf eigene Kosten bereitzustellen, den Mehrpreis einer Ersatzlösung zu übernehmen oder einen bestimmten Flugzeugtyp oder die ursprünglich gebuchte Abflugzeit zu garantieren. Gesetzlich geschuldete anderweitige Beförderung darf jedoch nicht von der Übernahme zusätzlicher Kosten durch den Kunden abhängig gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Ausfall auf Wetter oder AOG zurückgeht.
Lehnt der Kunde einen freiwilligen, kostenpflichtigen Ersatzcharter ab oder ist keine geeignete Ersatzlösung verfügbar, wird die ausgefallene Flugleistung ohne Kundenstornogebühren abgewickelt. Geschuldete Rückzahlungen erfolgen nach den vertraglichen und gesetzlichen Regeln. Weitergehende zwingende Rechte bleiben erhalten; die Ablehnung eines kostenpflichtigen Ersatzangebots ist kein Verzicht auf diese Rechte.
Das konkret eingesetzte Flugzeug und seine Registrierung werden nur dann als verbindlich zugesagt behandelt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Wechsel innerhalb der bestätigten Kategorie mit im Wesentlichen gleichwertiger Kapazität und Ausstattung ist ohne Aufpreis möglich, sofern dadurch keine wesentlichen vereinbarten Merkmale beeinträchtigt werden. Ein Wechsel zu einer wesentlich abweichenden Kategorie oder ein sonstiger wesentlicher Leistungswechsel bedarf der Zustimmung des Kunden; zusätzliche Kosten richten sich nach den vorstehenden Regeln. Über einen Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens wird der Kunde informiert. Der vertragliche Beförderer wird dadurch nicht ohne wirksame Vereinbarung ausgetauscht.
Wetter oder technische Störungen schliessen gesetzliche Ansprüche nicht automatisch aus. Ob aussergewöhnliche Umstände vorliegen und welche Ansprüche bestehen, richtet sich nach den konkreten Umständen und dem anwendbaren Recht.
10 Empty-Leg-Angebote
Ein Empty Leg ist ein vergünstigt angebotener Positionierungsflug. Strecke und Zeitfenster sind besonders von der zugrunde liegenden Flugplanung abhängig. Auf diese Besonderheiten wird vor Buchung hingewiesen. Änderungen oder der Wegfall des zugrunde liegenden Fluges können die Durchführung beeinflussen; daraus folgt kein pauschaler Ausschluss der vertraglichen oder gesetzlichen Kundenrechte.
Für Kundenstornierungen gelten je nach bestätigter Buchungsart die Tarifregeln oder Ziffer 6. Für Änderungen und Annullierungen durch das Luftfahrtunternehmen gilt Ziffer 9. Ein zusätzlicher Anspruch auf einen gleichwertigen Privat-Charterflug zum Empty-Leg-Preis wird nicht eingeräumt; zwingende Beförderungs- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
11 Gepäck und besondere Bedürfnisse
Gepäckmenge, Gewichtsgrenzen und Abmessungen richten sich nach den vor Buchung mitgeteilten Angaben und der Buchungsbestätigung. Die zulässige Beladung hängt insbesondere von Flugzeug, Strecke, Treibstoffbedarf, Passagierzahl und Gewichtsverteilung ab. Übergepäck, Sperrgepäck, Sportgeräte und besondere Transportwünsche müssen vorab abgestimmt werden.
Haustiere können nur nach vorheriger Bestätigung des Luftfahrtunternehmens mitgeführt werden. Die erforderlichen Einreise-, Gesundheits- und Transportvorschriften sind einzuhalten. Für anerkannte Assistenzhunde und für die Unterstützung von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gelten die einschlägigen gesetzlichen Rechte; benötigte Hilfe soll möglichst frühzeitig angemeldet werden.
Gefährliche Güter dürfen nur im Rahmen der anwendbaren Vorschriften mitgeführt werden. Genehmigungspflichtige Gegenstände sind vorab anzumelden. Dies betrifft insbesondere Waffen, Munition und bestimmte Batterien. Die besonderen Vorgaben für Lithiumbatterien und Powerbanks sind zu beachten.
12 Verhalten an Bord und Sicherheit
Die Sicherheitsanweisungen der Besatzung sind verbindlich. Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten sind an Bord untersagt. Das Luftfahrtunternehmen darf die Beförderung verweigern oder beenden, soweit dies aus Sicherheitsgründen oder nach geltendem Recht erforderlich ist, insbesondere bei Gewalt, erheblichen Störungen oder einem sicherheitsgefährdenden Zustand.
Buchung und Beförderung dürfen nur im Einklang mit den anwendbaren Sanktions-, Sicherheits- und Einreisevorschriften erfolgen. Travelcoup und das Luftfahrtunternehmen können hierfür erforderliche Identitäts- und Berechtigungsnachweise verlangen. Eine Beförderung kann verweigert werden, soweit sie gesetzlich unzulässig ist. Rückzahlungen und etwaige Kosten richten sich nach dem anwendbaren Recht; eine gesetzlich vorgeschriebene Sperrung von Zahlungen bleibt vorbehalten.
Der Verursacher haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden und nachgewiesene erforderliche Zusatzkosten, etwa einer sicherheitsbedingten Umleitung. Eine pauschale unbegrenzte Kostenübernahme oder ein automatischer Verlust sämtlicher Erstattungsansprüche wird hierdurch nicht vereinbart.
13 Haftung
Für Ansprüche aus der Luftbeförderung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und internationalen Übereinkommen, insbesondere das Montrealer Übereinkommen, soweit einschlägig, sowie die wirksam einbezogenen Bedingungen des vertraglichen und ausführenden Luftfahrtunternehmens.
Travelcoup haftet für eigene Pflichtverletzungen nach dem anwendbaren Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher eigener Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Einhaltung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf.
Keine Haftungsbegrenzung gilt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, übernommene Garantien oder andere zwingende gesetzliche Haftung. Gesetzliche Verantwortlichkeiten eines vertraglichen Luftfrachtführers oder Reiseveranstalters werden durch die Bezeichnung als Vermittler nicht ausgeschlossen.
14 Rückerstattungen, Beschwerden und Datenschutz
Änderungswünsche, Stornierungen und Beschwerden können an contact@travelcoup.com gerichtet werden. Die Angabe der Buchungsnummer erleichtert die Bearbeitung. Travelcoup unterstützt bei der Weiterleitung und Abwicklung von Ansprüchen gegenüber dem Luftfahrtunternehmen. Gesetzliche Melde-, Ausschluss- und Verjährungsfristen bleiben unberührt.
Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungsmittel, sofern keine andere Auszahlung vereinbart wird. Gesetzlich vorgeschriebene Erstattungsfristen gelten vorrangig. Soweit keine gesetzliche Frist besteht, wird eine von Travelcoup geschuldete Erstattung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellen von Anspruch und Betrag, veranlasst.
Passagiere können freiwillig den Namen und die Kontaktdaten einer im Notfall zu verständigenden Person angeben. Diese Angaben werden für den vorgesehenen Notfallzweck verwendet und nicht für Werbung genutzt. Kunden, die für andere Personen buchen, ermöglichen diesen die Übermittlung solcher Angaben.
Personendaten werden zur Buchungsabwicklung und Durchführung der Reise verarbeitet und, soweit erforderlich, an Luftfahrtunternehmen, Abfertigungsdienstleister und zuständige Behörden übermittelt. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf www.travelcoup.com.
15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für den Vermittlungsvertrag und sonstige Verträge mit Travelcoup gilt schweizerisches Recht. Die Rechtswahl entzieht Verbrauchern nicht den Schutz zwingender Vorschriften, die ohne Rechtswahl anwendbar wären. Internationale Übereinkommen und zwingende luftverkehrsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Das auf den Beförderungsvertrag anwendbare Recht richtet sich nach dessen wirksam vereinbarten Bedingungen und den gesetzlichen Kollisionsregeln.
Für Verträge mit Unternehmen gilt, soweit zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von Travelcoup. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine ausschliessliche Zuständigkeit am Sitz von Travelcoup wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag bestehen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Für bestehende Buchungen gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung; spätere Änderungen dieser Bedingungen wirken nicht rückwirkend.